Allgemeine Geschäftsbedingungen VfL Fußballschule Fair Play

Stand: 1. September 2019

I. Geltungsbereich

(1) Der VfL Sindelfingen e.V. (nachfolgend: „VfL“) betreibt eine Fußballschule. Die Bezeichnung lautet „VfL Fußballschule Fair Play“. Die VfL Fußballschule Fair Play ist eine selbstständige Zusatzeinrichtung im VfL. Sie ist von Andy Russky als Einzelunternehmen angemeldet.

(2) Für die Rechtsverhältnisse zwischen der VfL Fußballschule Fair Play, vertreten durch Andy Russky und den Kindern und Jugendlichen, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten, im Hinblick auf die VfL Fußballschule finden diese „AGB VfL Fußballschule Fair Play“Anwendung.

II. Betätigungsfeld

(1) Im Rahmen der VfL Fußballschule Fair Play werden einerseits Fußballcamps Fair Play, andererseits VfL Fußballschultrainings (gemeinsamer Oberbegriff: „Veranstaltungen“) abgehalten.

(2) VfL Fußballcamps Fair Play erstrecken sich ganz- oder halbtags über mehrere Tage und schließen unter anderem eine Verpflegung für die Teilnehmer mit ein.

(3) VfL Fußballschultrainings bestehen je nach Buchung aus Trainingseinheiten à 45, 60 oder 75 Minuten ohne Verpflegung.

(4) Die Ferienregelung der allgemeinbildenden Schulen Baden-Württembergs (einschließlich beweglicher Ferientage) gilt in gleicher Weise für die VfL Fußballschule Fair Play. In den Ferien und an schulfreien Tagen findet kein Unterricht statt.

III. Teilnehmer, Mindestanzahl

(1) Soweit nicht anders vereinbart, können an Veranstaltungen der VfL Fußballschule Fair Play Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren bei Camps ab 5 Jahren bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres teilnehmen.

(2) Die Mindestanzahl der Teilnehmer beträgt bei einem VfL Fußballcamp Fair Play 30 KInder. Wird diese Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung im Falle eines VfL Fußballcamps Fair Play vier Wochen, vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, so steht die Durchführung der Veranstaltung im Ermessen der VfL FußballschuleFair Play, es gilt Ziffer VII.

IV. Vertragsschluss

(1) In den Katalogen, Prospekten, Anmeldeformularen und auf den Webseiten der VfL Fußballschule Fair Play ist noch kein rechtsverbindliches Angebot für einen Vertragsabschluss enthalten.

(2) Ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages geht von den Teilnehmern aus, vertreten durch den oder die jeweiligen Erziehungsberechtigten. Hierbei sind die erforderlichen Angaben im Anmeldeformular zu tätigen. Das Angebot ist an die VfL Fußballschule Fair Play per Post an die Adresse: VfL Fußballschule Fair Play, Maurener Weg 133, 71034 Böblingen zu übermitteln oder per Mail über fussballschule-sindelfingen@web.de.

(3) Die VfL Fußballschule Fair Play kann ein abgegebenes Angebot für die Teilnahme an einer Veranstaltung dadurch annehmen, dass er dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung innerhalb einer Wochen nach Zugang der Anmeldung, spätestens jedoch zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn, per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg zusendet.

(4) Durch einen abgeschlossenen Teilnahmevertrag verpflichtet sich die VfL Fußballschule Fair Play, das in diesen „AGB VfL Fußballschule Fair Play“ sowie in den jeweiligen Veranstaltungsinformationen im Internet auf der Homepage „www.fussballschule-sindelfingen.de“ zu den jeweiligen Veranstaltungen näher konkretisierte Leistungspaket zu erbringen. Die über das Internet ausdruckbaren Veranstaltungsinformationen können – insbesondere vor Absendung der Anmeldeunterlagen – beim der VfL Fußballschule Fair Play postalisch unter der Adresse: VfL Fußballschule Fair Play, Maurener Weg 133, 71034 Böblingen oder per Mail über fussballschule-sindelfingen@web.de angefordert werden.Der Teilnehmer ist im Falle eines zustande gekommenen Vertrags verpflichtet, den Teilnahmebeitrag zu entrichten und den weiteren in diesen „AGB VfL Fußballschule Fair Play, Maurener Weg 133, 71034 Böblingen zu übermitteln oder per

Mail über fussballschule-sindelfingen@web.de sowie in den einschlägigen Veranstaltungsinformationen vorgesehenen

Pflichten nachzukommen. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular akzeptieren Sie die Geschäftsbedingungen der Fußballschule Fair Play und der Vertrag wird somit rechtskräftig.

V. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt für das wöchentliche Training nach zwei kostenlosen Schnuppertrainingseinheiten ab dem dritten Training mittels für SEPA-Basislastschriftverfahren, nachdem durch die/den Erziehungsberechtigten des Teilnehmers der VfL Fußballschule Fair Play ein SEPA-Basismandat erteilt worden ist. Der Einzug der Lastschrift vom vereinbarten Konto erfolgt am Fälligkeitsdatum, frühestens drei Tage nach Versand der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification). Die Frist für die Vorabankündigung wird somit auf drei Tage verkürzt. Das Fälligkeitsdatum ergibt sich aus der Rechnung. Der Teilnehmer, vertreten durch seine(n) Erziehungsberechtigten, sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund einer Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers, wenn dieser bzw. sein(e) Erziehungsberechtigter/n oder deren Bankinstitut die Nichteinlösung oder die Rückbuchung zu vertreten haben. Die Preisgestaltung ist ausschließlich Sache der VfL Fußballschule Fair Play. Sie behält sich das Recht vor, die Preise zu verändern. Die aktuelle Preisliste der VfL Fußballschule Fair Play ist verbindlich. Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf alle 12 Monate des Jahres, einschließlich der Ferien. Ausgenommen sind zeitlich begrenzte Angebote, Extratrainings und Fußballcamps.

Neu seit Juni 2021: Die VfL Fußballschule Fair Play erhebt eine einmalige Anmeldegebühr für die Verwaltung in Höhe von 30,00 Euro ab Eintrittsdatum.

VI. Rücktritt, Krankheits- und Verletzungsfall

(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Eine Kündigung des Vertrages muss schriftlich spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Quartalsendes (Ende März, Juni, September und Dezember eines Jahres) erfolgen. Bei nicht erfolgter Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft in der Fußballschule Fair Play um ein weiteres Quartal.

(2) Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden (u.a. aufgrund von Hallen- oder Platzsperren oder höherer Gewalt). Längere Ausfälle seitens der Spieler (z.B. Unfall) müssen mit einem Arztzeugnis belegt werden.

(3) Angaben über Gesundheitszustand:
Die Eltern sind verpflichtet, die Trainer über Gesundheitsbeeinträchtigungen des Kindes zu informieren. Auch über die regelmäßige oder unregelmäßige Einnahme von Medikamenten müssen die Trainer informiert werden.

(4) Mit dem Rücktritt verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen.

(5) Im Krankheits oder Verletzungsfall erfolgt bei Nachweis durch ärztliches Attest eine Rückerstattung von bis zu 100 % des Teilnahmebeitrages. Mindestens der Warenwert der ausgehändigten Trainingsausrüstung wird durch die VfL Fußballschule Fair Play einbehalten.

VII. Annullierung der Veranstaltung

(1) Im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl hat die VfL Fußballschule Fair Play das Recht, die Abhaltung eines VfL Fußballcamps Fair Play oder eines Fair Play Trainings abzusagen.

(2) Im Falle der Annullierung einer Veranstaltung wegen höherer Gewalt und einer geschuldeten Rückvergütung des Teilnahmebeitrags bleibt der VfL Fußballschule Fair Play jedoch ein Entschädigungsanspruch vorbehalten für die bereitserbrachten oder zur Annullierung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen. VIII. Verlegung einzelner Trainingseinheiten beim VfL Training. Die VfL Fußballschule Fair Play behält sich die Möglichkeit vor, einzelne Trainingseinheiten eines Fußballschultrainings Fair Play im Falle schlechter Witterung (insbesondere Regen, Schnee, Hagel, Sturm) auch ohne eine diesbezügliche Verpflichtung auf einen anderen Termin zu verlegen.

IX. Kranken-, Haftpflichtversicherung

Jeder Teilnehmer muss über seine(n) Erziehungsberechtigte(n) kranken- und haftpflichtversichert sein. Die Teilnehmer sind weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin-/Rückweg durch die VfL Fußballschule Fair Play kranken- oder haftpflichtversichert. Die Teilnehmer des wöchentlichen Trainings Fair Play sind über den Verein VfL Sindelfingen sportunfallversichert.

X. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bzw. des/der für ihn handelnden Erziehungs- berechtigten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird, z. B. im Falle des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.XI. AusschlussDie VfL Fußballschule Fair Play behält sich das Recht vor, den Teilnehmer aus wichtigem Grund, der in der Person oder im Verhalten des Teilnehmers liegt (insb. bei Randale, Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen- und Alkoholgenuss, bei strafbarem Verhalten sowie bei sonstigen groben Verstößen gegen Veranstaltungsregeln), von der Veranstaltung auszuschließen. Eine ganze oder teilweise Rückvergütung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall verwirkt. Ausschluss: Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten. Werden die Weisungen der Trainer nicht befolgt, so haben die Trainer die Möglichkeit, den Teilnehmer aus dem Training auszuschließen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Beitrages.

XII. Datenschutz

(1) Sämtliche von den Erziehungsberechtigten übermittelten personenbezogenen Daten werden von der VfL Fußballschule Fair Play unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die VfL Fußballschule Fair Play ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertragsbeauftragte Dritte, insbesondere auch an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, zu übermitteln.

(2) Die Übermittlung oder Nutzung von personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck an bzw. auch durch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist ferner zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen derselben erforderlich ist (z.B. Auslieferung bestellter Ware an die jeweils neueste Kundenadresse) und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Die Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck über die in Abs. (6) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.

(3) Die Kommunikationsdaten der VfL Fußballschule Fair Play lauten: VfL Fußballschule Fair Play, Maurener Weg 133, 71034 Böblingen E- Mail über fussballschule-sindelfingen@web.de, Tel: (07031) 465533.

XIII. Recht am eigenen Bild/der eigenen Stimme

Jeder Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten willigen unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien (unter anderem Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet, Flyer, Plakate) ein in die unentgeltliche Verwendung des Bildes der Teilnehmer und der Stimmen durch die VfL Fußballschule Fair Play für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der VfL Fußballschule Fair Play oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung des Bildes/der Stimme in üblicher und angemessener Weise.

XIV. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.